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Ablauf der MPU Prüfung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein entscheidender Schritt für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und umfasst mehrere wichtige Phasen. Der Prozess und die damit verbundenen Fragen wie Kosten, Ablauf und Voraussetzungen werden im Folgenden erläutert.

  1. Antragstellung: Zunächst muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die Führerscheinstelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Notwendigkeit einer MPU.
  2. Wahl der Begutachtungsstelle: Der Antragsteller wählt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung aus. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Antragsteller zur Vorlage eines Gutachtens auf.
  3. Übermittlung der Akten: Die Führerscheinstelle leitet die relevanten Akten mit einer konkreten Fragestellung, wie z.B. die Wiederholungsgefahr von Alkoholeinfluss am Steuer, an die gewählte Begutachtungsstelle weiter.

Mehr Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier.

  1. Anmeldung: Am Tag der MPU meldet sich der Betroffene bei der Begutachtungsstelle und legt seinen Personalausweis vor.
  2. Fragebögen: Es werden Fragebögen zu führerscheinspezifischen Themen sowie zu persönlichen und medizinischen Verhältnissen ausgefüllt.
  3. Medizinische Untersuchung: Es erfolgt eine medizinische Untersuchung, bei der u.a. Blutwerte und ggf. der Gesundheitszustand überprüft werden.
  4. Leistungstest: Ein psychophysiologischer Leistungstest prüft die Sinneswahrnehmung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit.
  5. Psychologisches Gespräch: Im Gespräch mit einem Verkehrspsychologen wird eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den vergangenen Verkehrsdelikten geführt.

Wichtig ist es, gut vorbereitet und ausgeruht zur MPU zu erscheinen und notwendige Dokumente wie Abstinenznachweise oder Therapieberichte vorzulegen. Eine kooperative Haltung während der Begutachtung und eine glaubhafte Darstellung von Verhaltensänderungen sind entscheidend für ein positives Ergebnis.

Weitergabe des Gutachtens Das erstellte Gutachten wird nicht automatisch an die Führerscheinstelle gesendet. Der Betroffene entscheidet, wer das Gutachten erhält. Bei einem negativen Ergebnis ist es ratsam, dieses nicht bei der Führerscheinstelle vorzulegen.

Zusammenfassend ist der Prozess einer MPU umfassend und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Reflexion des eigenen Verhaltens.