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- MPU aufgrund von Alkoholmissbrauch: Wenn Fahrer wiederholt mit einem Blutalkoholspiegel von mindestens 0,5 Promille erwischt werden oder bei einer Kontrolle 1,2 Promille oder mehr aufweisen, kann dies zum Führerscheinentzug führen. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis setzt ein positives MPU-Ergebnis voraus. Dafür ist es nötig, bestimmte Zeiten der Alkoholabstinenz nachzuweisen. Dies erfolgt durch regelmäßige Tests des ETG-Spiegels, die in einem Zeitraum von drei bis zwölf Monaten durch Haar- oder Urinanalysen erfolgen können.
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- MPU aufgrund von Punkten im Fahreignungsregister: Erreicht ein Fahrer 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister, kann eine MPU angeordnet werden. In solchen Fällen begeht der Fahrer typischerweise verschiedene Verkehrsverstöße. Ziel der Vorbereitung auf die MPU ist es, Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße zu entwickeln, um ein positives Gutachten zu erreichen und in Zukunft unauffällig am Straßenverkehr teilzunehmen.
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- MPU bei Drogenkonsum: Bei Nachweis von Drogenkonsum kann ebenfalls eine MPU erforderlich werden. Hierbei ist es wichtig, sofort mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Abstinenzzeiten zu beginnen. Diese Zeiträume variieren je nach Bundesland und richten sich nach dem Bundesland, in dem der Wohnsitz des Betroffenen liegt. Es wird empfohlen, sich über diese spezifischen Anforderungen beraten zu lassen.
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- MPU wegen Straftaten: Gewalttätiges Verhalten kann auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, oft schon während des Gerichtsverfahrens. Dies basiert auf der Annahme, dass Personen, die zu impulsiven Gewalttaten neigen, möglicherweise auch im Straßenverkehr nicht die erforderliche Rücksicht und Vorsicht walten lassen. Solche Taten stehen im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Straßenverkehrsordnung, die Rücksicht und Vorsicht im Verkehr fordert.
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