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MPU aufgrund von Alkoholmissbrauch

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird nicht nur bei Alkohol am Steuer angeordnet, sondern kann auch aus anderen Gründen erforderlich sein, wie beispielsweise Drogenkonsum, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder eine zu hohe Punktzahl im Fahreignungsregister. Das Ziel der MPU ist es, die Fahreignung der betroffenen Person zu überprüfen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Dieser Artikel konzentriert sich speziell auf die MPU aufgrund von Alkoholkonsum und bietet Informationen zu den relevanten Promillegrenzen, den erwarteten Kosten und den verschiedenen Bestandteilen der Untersuchung.

Wichtige Fakten zur MPU bei Alkohol am Steuer In Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze. Ab einem Wert von 0,5 Promille werden gemäß dem Bußgeldkatalog Strafen verhängt:

  1. Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Über 1,09 Promille droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Grenze für eine MPU liegt häufig bei 1,6 Promille. Bei einer Gefährdung im Verkehr ab 0,3 Promille drohen auch drei Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze.

In der Regel wird eine MPU ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angeordnet. In einigen Fällen kann dies jedoch bereits ab 1,1 Promille geschehen.

Die MPU umfasst vier Teile: einen allgemeinen Fragebogen, eine medizinische Untersuchung (inklusive Leberwertkontrolle), einen Leistungstest und ein verkehrspsychologisches Gespräch.

Die Kosten für eine Alkohol-MPU können je nach MPU-Stelle variieren. Hinzu kommen Kosten für die Vorbereitung.

Hier wird geprüft, ob ein Alkoholproblem vorliegt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind entscheidend für das Bestehen der MPU. In manchen Fällen kann ein vollständiger Abstinenznachweis erforderlich sein.

Kontrolliertes Trinken bedeutet moderaten Alkoholkonsum und kann zu einem positiven MPU-Gutachten führen. Wichtig sind dabei der bewusste Umgang mit Alkohol und die Planung von Hin- und Rückfahrt bei Trinkgelegenheiten. In manchen Fällen kann die Führung eines Trinktagebuchs verlangt werden.

Bei einer zweiten MPU aufgrund von Alkohol wird in der Regel vollständige Abstinenz erwartet. Hierbei ist das Führen eines Trinktagebuchs verpflichtend und die Teilnahme an einer Suchtberatungsstelle zu empfehlen. Bei offensichtlichen Missbrauchsmustern ist ein vollständiger Alkoholverzicht während des Untersuchungszeitraums notwendig.