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MPU wegen Straftaten

Auch nach Verbüßung einer Strafe kann es vorkommen, dass von behördlicher Seite eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Die MPU umfasst eine eingehende psychologische Analyse und Bewertung. Sie dient dazu, festzustellen, ob bei Straftätern die Gefahr besteht, dass sie ihren Führerschein für kriminelle Handlungen missbrauchen könnten.

Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §11 Abs. 3 kann eine MPU zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden, insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Dies schließt Straftaten ein, bei denen das Fahrzeug als Hilfsmittel genutzt wurde, wie etwa:

  • Entführungen mit dem Auto
  • Missbrauchsfälle im Auto
  • Drogentransporte oder
  • Nutzung des Autos als Fluchtfahrzeug bei einem Banküberfall.

Die Punkte 6 und 7 der FeV §11 Abs. 3 legen fest, dass eine MPU auch bei wiederholten Aggressionsdelikten erforderlich sein kann. Zu diesen gehören Nötigung, Betrug, Hausfriedensbruch, Schlägereien oder Bedrohungen, die das Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen könnten.

Der MPU-Gutachter möchte herausfinden, ob der Betreffende seine Vergangenheit und die Motive für seine Straftaten reflektiert hat und ob eine positive Verhaltensänderung stattgefunden hat. Einfache Entschuldigungen wie „Es tut mir leid“ oder „Es wird nicht wieder vorkommen“ reichen hierfür nicht aus. Es geht um eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit und der Bereitschaft, das eigene Verhalten zu ändern. Dieser Prozess kann je nach Umfang der Thematik mehrere Monate dauern.

Die Beachtung der Legalbewährungszeit und der Haftlockerungen nach einer Inhaftierung ist dabei wesentlich. Der Gutachter erwartet, dass die betroffene Person über ihre Vergangenheit reflektiert hat, sich der Gründe und Motive ihrer Straftaten bewusst ist und eine nachhaltige Verhaltensänderung vorgenommen hat.