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Sperrzeiten- und fristen

Eine Sperrzeit ist ein festgelegter Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen untersagt sind. Im Kontext des Straßenverkehrsrechts folgt sie meist auf schwerwiegende Verkehrsvergehen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Typische Anlässe für den Führerscheinentzug, und somit eine Sperrzeit, sind schwere Verkehrsdelikte wie Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder übermäßiges Sammeln von Punkten in Flensburg. Das Gericht setzt daraufhin eine Sperrzeit fest.

Ein Fahrverbot, welches meist für ein bis drei Monate verhängt wird, unterscheidet sich von einem Führerscheinentzug. Während eines Fahrverbots darf kein Fahrzeug geführt werden, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Nach Ablauf der Frist wird der Führerschein zurückgegeben. Bei einem Führerscheinentzug hingegen wird die Fahrerlaubnis entzogen, und der Führerschein wird entweder eingezogen oder für ungültig erklärt. Eine Neubeantragung der Fahrerlaubnis ist erforderlich.

Nach einer Sperrzeit, die nach dem Entzug der Fahrerlaubnis eintritt, kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Ob Theorie- und Praxisprüfungen erneut absolviert werden müssen, entscheiden die Behörden individuell.

Die MPU ist oftmals notwendig, bevor die Fahrerlaubnis neu beantragt werden kann. Ein negatives MPU-Ergebnis führt zur Ablehnung der Neubeantragung. Ziel der MPU ist die Bewertung des Problembewusstseins des Fahrers hinsichtlich seines Verhaltens im Straßenverkehr.

Eine MPU kann entweder negativ, positiv oder „positiv mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung“ ausgehen. Eine Verjährungsfrist für die MPU liegt in der Regel bei 10 bis 15 Jahren.

Sperrzeiten dauern in der Regel zwischen 9 bis 11 Monaten. Lebenslange Sperrzeiten sind selten und werden meist nur bei schweren Vergehen wie wiederholten Trunkenheitsfahrten verhängt. Vorläufige Entzüge des Führerscheins sind auch möglich.

Es gibt Fälle, in denen die Behörden die Sperrzeit verkürzen können. Nach §69a des Strafgesetzbuches kann die Sperrzeit vorzeitig aufgehoben werden, wenn der Betroffene nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen angesehen wird. Allerdings muss die Sperrzeit mindestens drei Monate betragen, und bei wiederholtem Führerscheinentzug innerhalb von drei Jahren mindestens ein Jahr.

Für eine Verkürzung der Sperrzeit können Nachschulungen oder eine positive MPU hilfreich sein. Eine vorzeitige Beantragung der Verkürzung erfordert eine fundierte Begründung und sollte idealerweise durch einen Verkehrsanwalt erfolgen.

Um eine Sperrfristverkürzung zu erreichen, sind Nachweise über MPU-Vorbereitungskurse und Nachschulungen hilfreich. Die Verkürzung bedeutet jedoch nicht die automatische Rückgabe des Führerscheins; eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis muss erfolgen.